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Barzahlung

Für Barzahlungen bestehen schon seit sehr langer Zeit Beschränkungen, die im Laufe der Jahre mehrfach geändert wurden.
In der Praxis ist nicht immer klar, was erlaubt ist und was nicht.

 

Deshalb wollen wir uns einmal genauer mit den Regeln befassen.


WIE LAUTET DIE AKTUELLE ALLGEMEINE REGEL?
 
Der Betrag, den Sie bar bezahlen/erhalten können, beträgt maximal 3.000 €.
Diese Obergrenze gilt für alle Zahlungen.
 
WAS SIND DIE EINZIGEN AUSNAHMEN?
 
  1. Der Verkauf einer Immobilie: Der Gesamtbetrag muss per Banküberweisung oder Scheck bezahlt werden
  2. Verkäufe (und Zuwendungen) zwischen Verbrauchern, unter der Voraussetzung, dass ein Verbraucher als eine natürliche Person definiert ist, die zu privaten Zwecken handelt: hier gelten keine Beschränkungen.
  3. Transaktionen mit Finanzinstituten: keine Beschränkung (außer Punkt 1).
  4. Ankauf von Altmetallen, Edelmetallen, Kupferkabeln: die Regeln hängen von den Beteiligten ab:
    1. zwischen „Verbrauchern“: Barbetrag in unbegrenzter Höhe
    2. ein Verbraucher, der an einen Gewerbetreibenden verkauft:
      1. Altmetalle, Edelmetalle: maximal 500 € in bar + Verpflichtung zur Identifizierung des Verbrauchers, der als Verkäufer auftritt
      2. Kupferkabel: keine Barzahlung möglich
    3. ein Gewerbetreibender, der an einen Verbraucher verkauft: es gilt die allgemeine Regel von maximal 3.000 €
 
Einige Beispiele:
 
  1. Ein Großhändler verkauft an seinen Kunden Materialien im Wert von 50.000 €: Die Barzahlung für diesen Verkauf darf 3.000 € nicht überschreiten, auch wenn der Kunde in Raten zahlt.
  2. Ein Verbraucher schließt einen Vertrag mit einem Bauunternehmen über 12.000 € ab, zahlbar in 4 Tranchen von 3.000 €: Die Barzahlung darf 3.000 € nicht übersteigen, der Restbetrag von 9.000 € muss über ein Finanzinstitut gezahlt werden.
  3. Ein Einzelhändler kauft täglich Waren im Wert von 2.000 € bei seinem Großhändler: Die Barzahlung darf 3.000 € nicht überschreiten, da die Grenze für alle Einkäufe gilt.
  4. Ein Restaurant kauft täglich Kaffee im Wert von 500 € bei seinem Lieferanten: Die Barzahlung darf 3.000 € nicht überschreiten, da die Grenze für alle Einkäufe gilt. Der Gastronom muss also ab der 7. Lieferung über ein Finanzinstitut bezahlen.
 
WELCHE STRAFEN WERDEN FÄLLIG?
 
Das Bußgeld beträgt 10 % des rechtswidrig bar gezahlten Betrags, höchstens jedoch 1.800.000 €.

 

 

Zögern Sie also nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen!